BG Göttingen BG74 Verein
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AGB- lebenslange Dauerkarte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die lebenslange Dauerkarte "EIN VEILCHEN.EIN LEBEN LANG" der starting five GmbH BG Göttingen

1. Geltungsbereich

Mit dem Kauf der lebenslangen Dauerkarte hat der Käufer bzw. der Karteninhaber nachfolgende Rechte zur Teilnahme ab der Saison 2011/2012 an allen Beko-Basketballbundesliga Heimspielen der Beko-Basketball-Bundesliga Mannschaft, deren Lizenz die starting five GmbH innehat.

  • Lebenslang freier Eintritt zu allen Beko-Basketballbundesliga-Heimspielen der Profi -Mannschaft deren Lizenz die starting five GmbH innehat.
  • Lebenslang freier Eintritt zu allen übrigen Heimspielen der Profis wie z. B. Beko PlayOff-Spiele, BBL Pokal, internationalen Wettbewerben und Freundschafts- oder Testspielen in der Sparkassenarena und der Lokhalle.
  • Einmalig erhält der Käufer bzw. der Karteninhaber einen BG Göttingen - Fan-Schal mit seinem eingestickten Namen.
  • Der Karteninhaber hat jede Saison die freie Platzwahl auf alle verfügbaren Plätze seines Bereiches
(Steh- oder Sitzplatz). Die Platzwahl muss spätestens bis zur jeweiligen Terminierung der Treuedauerkartenkundenabgabefrist durch den Karteninhaber ausgeübt werden. Sollte der von ihm gewünschte Platz bereits vergeben sein, bietet die starting five einen Alternativplatz in der gleichen Kategorie an. Sollte die Platzwahl nicht rechtzeitig ausgeübt werden wird dem Karteninhaber ein Platz durch die starting five zugewiesen. Die lebenslange Dauerkarte gilt jeweils bis zur bestmöglichen Kategorie im Steh- oder Sitzplatzbereich (Ausnahmen: Loge, Businessclubbereiche, Crunchtime Lounge oder VIP-Seats sowie Gästeblock). Sollte die Heimspielstätte zur Sparkassenarena und zur Lokhalle variieren, so erhält der Karteninhaber von der BG Göttingen starting five GmbH einen Platz zur Wahl hinzu gewiesen oder kann sich in der jeweiligen Kategorie einen Platz auswählen.
  • Sämtliche vorgenannten Rechte des Käufers bzw. des Karteninhabers erlöschen, wenn die starting five GmbH BG Göttingen aufgelöst wird oder aus anderen Gründen keine Meisterschaftsspiele mehr abgehalten werden.
Die BG Göttingen starting five GmbH ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Beeinträchtigungen der Plätze dem Karteninhaber einen Ausweichplatz in der gleichen Preiskategorie zuzuweisen. Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.Die Karten sind nicht übertragbar und personengebunden. Für den Fall des Ablebens des Karteninhabers erlöscht das Recht der Karte und ist nicht auf Erben übertragbar.

2. Bestellung

Kartenbestellungen sind ausschließlich per Post, Fax oder persönlich in der Geschäftsstelle (Ausfüllen des Antragsformulars)zu tätigen.
Bestellungen sind unter Angabe von Name, Adresse, Kundennummer und Telefonnummer zu richten an:
BG Göttingen starting five GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 3
37075 Göttingen
Tel.: 0551 / 63417779
Fax: 0551 / 63417770

3. Vertragsabschluss

Mit der Kartenbestellung (Antragsformular) erklärt der Käufer verbindlich die bestellten Karten erwerben zu wollen. Diese Bestellung ist ein Angebot des Käufers. Die Annahme des Angebotes erfolgt schriftlich durch die Lizenzinhaberin starting five GmbH oder duch Übersendung/ Übergabe der Karte an den Käufer.
Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss ist, dass Käufer und Karteninhaber der Karte das 18. Lebensjahr vollendet haben.

4. Widerruf / Rückgabe

Bestellungen können nachträglich grundsätzlich weder geändert noch zurückgenommen werden.

5. Vertragspartner

Durch den Kartenerwerb kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer und derstarting five GmbH BG Göttingen zustande. An diese vertragliche Regelung ist auch der Karteninhaber gebunden.Verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Veranstaltung ist die starting five GmbH BG Göttingen.

6. Preise

Die lebenslange Stehplatzdauerkarte kostet 1.474,- Euro und die Sitzplatzdauerkarte 2.974,- Euro, Die vorgenannten Preise enthalten die gültige Mehrwertsteuer. Der Käufer bzw. der Karteninhaber einer Stehplatzkarte hat jederzeit die Möglichkeit eines "Upgrades" auf eine Sitzplatzkarte. Hier wird ihm nur die Differenz zwischen dem Sitz- und dem Stehplatzkartenpreis in Rechnung gestellt. Ein "Downgrade" von Sitz- auf Stehplatz ist nicht möglich.
Die starting five GmbH behält sich vor, die Anzahl der zur Verfügung stehenden lebenslangen Dauerkarten zu begrenzen. Der Verkauf der lebenslangen Dauerkarte erfolgt in der Reihenfolge nach Eingang der Bestellungen (Poststempel bzw. Datum (Uhrzeit) des Anmeldeformulars).

7. Übertragung

Eine Übertragung der lebenslangen Dauerkarte bzw. der Dauerkarte ist nicht möglich.

8. Ausgabe der Dauerkarte

Die Ausgabe der lebenslangen Dauerkarte erfolgt nur gegen Barzahlung oder nach Geldeingang bei Überweisung
(Verwendungszweck: Vorname, Name, Kundennummer).
Bankverbindung:
Sparkasse Göttingen
Bankleitzahl: 260 500 01
Kontonummer: 153 478
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oderkeine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist die starting five GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte Tickets im Eigentum der BG Göttingen starting five GmbH. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Die Abholung der jeweiligen Saisonkarte ist nur persönlich und gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich. Die jeweilige Saisonkarte muss vom Karteninhaber jährlich in der Geschäftsstelle persönlich abgeholt werden.

9. Gültigkeit

Die lebenslange Dauerkarte ist personengebunden und ist nicht übertragbar. Die lebenslange Dauerkarte wird in einer neuen Halle oder bei einem Auf- oder Abstieg ihre volle Gültigkeit behalten. Die Gültigkeit der lebenslangen Dauerkarte endet, wenn die BG Göttingen starting five GmbH aufgelöst wird, Meisterschaftsspiele nicht mehr abhält oder mit dem Ableben des Karteninhabers. Sollte der Karteninhaber die Karte übertragen, ist die starting five GmbH nach einer Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung der Rechte aus der Karte berechtigt. Die Kündigung hat schriftlich an die zuletzt bekanntgegebene Adresse zu erfolgen. Die starting five GmbH ist zu stichprobenartigen Kontrollen bei der Nutzung der Karte berechtigt.

10. Schlussbestimmungen

Soweit die vorliegenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gelten die jeweils zu Saisonbeginn gültigen Geschäftsbedingungen (ATGB) der BG Göttingen starting five GmbH für Dauer- und Eintrittskarten sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer bzw. der Karteninhaber der lebenslangen Dauerkarte erkennt diese Bedingungen ebenso an, wie die Hallenordnung der jeweiligen Heimspielstätte der BG Göttingen.Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung soll eine Regelung treten, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Göttingen.