Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden "Tickets" genannt) zu Veranstaltungen der BG Göttingen vertreten durch die starting five GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 3, 37075 Göttingen sowie dem Zutritt der Sparkassen-Arena unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen ("ATGB") sowie der GWG - Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
1. Ticketbestellung
Tickets für die von BG Göttingen veranstalteten Basketballspiele sind grundsätzlich nur bei der BG Göttingen oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von BG Göttingen angenommen.
2. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der BG Göttingen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte Tickets im Eigentum von der BG Göttingen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.
Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist BG Göttingen berechtigt, die entsprechenden Plätze zu sperren oder anderweitig zu verkaufen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für Mahnungen ab der zweiten Mahnstufe wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5 Euro zzgl. Verzugszinsen erhoben.
Für die von BG Göttingen autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
3. Ticketauswahl
Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist BG Göttingen im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren.
4. Ticketversand
Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung des Tickets liegt beim Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von BG Göttingen oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch BG Göttingen.
5. Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.
6. Rücknahme/Erstattung der Tickets und Dauerkarten
Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Einzeltickets als auch für Dauerkarten. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung und Antragstellung der Dauerkarte von der Beko BBL GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises sowie einer Stornierung der Dauerkarte. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Wird ein Spiel wiederholt, behalten die Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit. Sie sind daher aufzubewahren. Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn die BG Göttingen ein Verschulden an dem Abbruch trifft. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Rückerstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
7.Nutzungsbedingung für Print@Home
Die Übermittlung der bestellten Tickets im print@home Verfahren erfolgt direkt beim Kunden durch Ausdruck des elektronisch an den Kunden gesendeten Tickets. Hierzu wird die Plattform "EVENTIM" genutzt.. Der Kunde darf bezüglich des von ihm bestellten Tickets zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung nur ein Druckexemplar anfertigen; er ist im Übrigen nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket - in welcher Form auch immer - zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Ein unbefugt vervielfältigtes oder unbefugt weiterverkauftes print@home Ticket berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort elektronisch durch Barcode-Scanner entwertet. Es ist daher ausgeschlossen, dass z.B. durch Vervielfältigung des Barcodes weitere Personen mit demselben Barcode sich Zugang zu der Veranstaltung verschaffen können. Für den Fall, dass von diesem print@home Ticket Kopien auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten print@home Tickets den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern. Weiterhin behalten sich der Veranstalter und Ticket Online das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten print@home Tickets sowie den Ersatz jedweder Schäden (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Weder der Veranstalter BG Göttingen noch Ticket Online tragen Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch dieses print@home Tickets verursachte Unannehmlichkeiten und/oder Schäden. Bitte verwahren Sie auf jeden Fall dieses print@home Ticket wie Bargeld oder herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort, um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets tragen weder der Veranstalter noch Eventim irgendeine Verantwortung und leisten keinen Ersatz. Der Weiterverkauf an Dritte ist bei Tickets, die im Rahmen des print@home Verfahrens gekauft wurden, ausdrücklich nicht gestattet. Eventim gewährleistet nicht, dass der Betrieb seiner Website ungestört ist von Unterbrechungen oder Fehlern. Eventim wird sich bemühen, soweit dies technisch nach vernünftigen Maßstäben möglich ist, den Betrieb seiner Website frei von Fehlern und Unterbrechungen zu halten. Eventim gewährleistet nicht, dass die Website frei von Viren oder anderen Störungserregern ist und übernimmt dafür keine Haftung. Die Zahlung bei Print@home ist nur per Kreditkarte möglich. Ergänzend gelten die AGB von Eventim.
8.Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Spielstätte Lokhalle, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Basketballspiels liegt es im Interesse von BG Göttingen und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch BG Göttingen gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern.
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern (Bei einem Ticket aus einer Dauerkarte ergibt sich der maßgebende Preis durch die Division des Gesamtpreises der Dauerkarte durch die Anzahl der Spiele); unberücksichtigt bleiben jedoch Transaktionskosten der Weiterveräußerung eines Tickets, soweit diese Kosten einen tatsächlich entstandenen Aufwand abdecken und nicht mehr als 15 Prozent des Ticketpreises betragen.
d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Basketballspielen ausgeschlossen wurden;
e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch BG Göttingen zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
Auf Verlangen von BG Göttingen ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise in nicht nur geringem Umfang gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig.BG Göttingen ist in diesem Fall berechtigt, den Platz zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Sparkassen-Arena zu verweigern bzw. ihn der Sparkassen-Arena zu verweisen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich BG Göttingen das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere
zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
9. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von BG Göttingen oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Absatz 2 des Kunsturhebergesetzes bleibt unberührt.
10. Hallennordnung
Während des Aufenthalts in der Sparkassen-Arena gilt grundsätzlich die Hallenordnung der Sparkassen-Arena. Sie hängt in der Halle aus und ist im Internet unter www.bggoettingen.de einsehbar. Insbesondere wird auf die nachfolgenden Punkte hingewiesen. Der Zutritt zur Sparkassen-Arena ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigten Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt der BG Göttingen jederzeit überlassen. Mit Verlassen des Geländes der Sparkassen-Arena verliert das Ticket seine Gültigkeit. Im Falle eines Wiederholungsspiels gilt Ziffer 6 entsprechend.
Der Kunde erkennt bei dem Besuch der Veranstaltung die Hallenordnung der Lokhalle an und akzeptiert diese. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der BG Göttingen, des Sicherheitspersonals und der Sparkassen-Arena-Verwaltung in der Sparkassen-Arena Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, der BG Göttingen, Sicherheitspersonal und Sparkassen-Arena-Verwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht mit in die Sparkassen-Arena gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.
Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Halle verwiesen werden.
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung der BG Göttingen nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung von der BG Göttingen nicht in die Halle mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BG Göttingen.
Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln sowie das ungenehmigte Verteilen von Werbung ist untersagt.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann die BG Göttingen die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich die BG Göttingen das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot der Sparkassen-Arena auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Für den Fall der Erteilung eines Hallenverbotes verzichtet der Ticketinhaber bereits im Vorfeld auf eine Zurückweisung gemäß § 174 BGB, insbesondere auf die Vorlage sämtlicher Originalvollmachten der Clubs und Verbände. Ablichtungen dieser Vollmachten können unter www.beko-bbl.de jederzeit eingesehen werden.
11. Kontakt
Rückfragen und Kontakt zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an BG Göttingen gerichtet werden:
starting five GmbH. Vertreten durch den Geschäftsführer Marc Franz. Rudolf-Diesel-Straße 3, 37075 Göttingen
Telefon: 0551- 63417770 , Telefax: 0551 - 63417779, E-Mail: office@bggoettingen.de
12. Haftungsausschluss
Die BG Göttingen haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BG Göttingen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die BG Göttingen nur, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BG Göttingen beruhen. Für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die BG Göttingen entsprechend den vorstehenden Regelungen.
13. Datenverarbeitung/Datenschutz
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von der BG Göttingen unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden von der BG Göttingen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die BG Göttingen ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.
14. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz der BG Göttingen. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz der BG Göttingen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz der BG Göttingen vereinbart.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen
Die Vertragssprache ist deutsch.
Stand: Oktober 2011




